Insolvenz, Unternehmen, Wettbewerbsverteidigung, unlauterer Wettbewerb, geistiges Eigentum.
Insolvenzrecht: Anträge auf freiwillige und notwendige Insolvenz – Verteidigung von Gläubigern -, Verteidigung von Schuldnern oder Gläubigern bei Insolvenz, Umstrukturierung von Unternehmen, Verhandlungen mit Banken und Gläubigern, Insolvenzverwaltungen, Rücktrittsmaßnahmen, Qualifizierung usw.
Gesellschaftsrecht: Klagen gegen Administratoren, sowohl zur Verteidigung von Gläubigern und Partnern, Gründung von Unternehmen, Vorbereitung und Änderung von Statuten, Aktionärsvereinbarungen, Kapitalerhöhungen und -minderungen, Fusionen, Abhaltung von Versammlungen, Berufung auf soziale Vereinbarungen, Umstrukturierung von Unternehmen oder Gruppen usw.
Wettbewerbsverteidigungsrecht: Antrag auf Nichtigkeit von Vertragsverletzungen und Anspruch auf entsprechende Entschädigung.
Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb: Versuch, unlautere Praktiken auf dem Markt zu vermeiden, beispielsweise Verunglimpfungen oder Verwirrung und muss vor den Gerichten eingestellt werden, um einen Anspruch auf die verursachten Schäden und Verluste zu erheben.
Recht des geistigen Eigentums: Urheberrecht, Bildrechte, öffentliche Nutzung dieser Rechte, Verträge darüber, Entschädigung, Ansprüche usw.
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